Beschlussvorlage - BV Suk GV 560/23

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhaltsdarstellung:

Auf dem o. g. Grundstück ist der Neubau eines Carports zur Unterstellung der familieneigenen Kraftfahrzeuge geplant (siehe Antragsunterlagen). Der Bauantrag enthält einen Antrag auf isolierte Abweichung bezüglich des festgesetzten Sichtdreiecks.

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 „Flakenfort“.

 

Im Teil B Text ist festgesetzt, dass „8. Im Bereich „Planstraße vorhandener Weg“ werden Sichtdreiecke festgesetzt. Im Bereich der Sichtdreiecke sind die Einfriedungen (Hecke, Zäune) auf eine maximale Höhe von 70 cm zulässig.“

 

Der Bauherr stellt einen Antrag auf Befreiung von der Festsetzung 8. Er begründet dies mit:

-          keine städtebaulichen Aspekte sowie keine Gründe des Allgemeinwohls entgegenstehen

-          die Ablehnung des Bauantrags die Nutzung des Grundstücks versagen würde und dies eine nicht beabsichtigte Härte darstellt

 

Eine Befreiung von diesen Festsetzungen kann gemäß § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und Gründe des Wohls der Allgemeinheit, einschließlich der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung und des Bedarfs zur Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden die Befreiung erfordern oder die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

 

Gemäß der Stellungnahme des Landkreises, FD 33, Straßenverkehrsbehörde, bestehen keine Bedenken bezüglich dem Vorhaben unter Hinzunahme der vorgelegten Unterlagen

mit Darstellung der Sichtdreiecke und ständiger Gewährleistung derselben.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB für dieses Vorhaben ist bis zum 27.03.2023 erforderlich. 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 230017 für den Neubau eines Carports zur Unterstellung der familieneigenen Kraftfahrzeuge auf dem Flurstück 689/172, Flur 2 in der Gemarkung Sukow.

Dem Antrag auf isolierte Abweichung wird bezüglich des Vorhabens stattgegeben.

 

Die Einfriedungen (Hecke, Zäune) sind weiterhin innerhalb des in der Planzeichnung dargestellten Sichtdreiecks nur auf eine maximale Höhe von 70 cm zulässig und ggfs. zu reduzieren.

 

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen: keine

Reduzieren

Anlagen

Loading...