Beschlussvorlage - BV Cri SV 670/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Festsetzung der Aufnahmekapazität der Grundschule in Crivitz mit Wirksamkeit für das Schuljahr 2023/2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Claudia Hardtstock
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss der Stadtvertretung Crivitz
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Vorberatung
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13.02.2023
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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Entscheidung
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27.02.2023
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Sachverhaltsdarstellung:
Die Aufnahmekapazität wird für die Eingangsklassen sowie für alle Jahrgangsstufen einer Schulart insgesamt festgelegt und weist die jeweilige Höchstzahl an Schülerinnen und Schülern aus. Der Schulträger legt fest, welche Räume zu schulischen Zwecken genutzt werden sollen. Grundlage für die Festlegung der Aufnahmekapazität ist die tatsächliche Raumsituation. Die jeweilige Nutzung der Räume wird durch das pädagogische Konzept der Schule bestimmt. Eine Aufnahmekapazität unterhalb der festgelegten Schülermindestzahlen ist nicht zulässig. Die Ziele des geltenden Schulentwicklungsplanes sind zu berücksichtigen. Gemäß § 2 der Verordnung zur Festsetzung der Aufnahmekapazität an öffentlich allgemein bildenden Schulen (Schulkapazitätsverordnung – SchulKapVO M-V) erfolgt die Festlegung der Aufnahmekapazität durch den Schulträger im eigenen Wirkungskreis. Mit dem zuständigen Träger der Schulentwicklungsplanung ist hinsichtlich der festgelegten Aufnahmekapazität das Einvernehmen herzustellen und zu dokumentieren. Das Verfahren zur Festlegung der Aufnahmekapazität einer Schule muss bis zum letzten Arbeitstag des Monats Februar mit Wirksamkeit für das folgende Schuljahr abgeschlossen sein.
In der als Anlage 1 beigefügten Aufnahmekapazität sind alle Räume erfasst und unter der Spalte „tatsächliche Belegung“ die mögliche Anzahl von Schülerinnen und Schülern ermittelt.
In der als Anlage 1 beigefügten Aufnahmekapazität sind alle Räume erfasst und in der Spalte „Kapazität“ die mögliche Anzahl von Schülerinnen und Schülern ermittelt.
Das Einvernehmen wurde mit dem Schreiben vom 07.01.2021 im Zusammenhang mit dem Umbau der Schule erteilt. In diesem Jahr erfolgte keine Beschlussfassung, diese wollen wir nun nachholen. Für die Klassen 1 und 2 wurde eine Vierzügigkeit und für die Klassen 3 und 4 eine Dreizügigkeit festgelegt. Für die Jahrgangsstufen 1 – 4 beträgt die maximale Anzahl 14 Klassen und die maximale Anzahl der Schülerinnen und Schüler 367.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Crivitz beschließt in seiner Sitzung am 27.02.2023 die Aufnahmekapazität der Grundschule Crivitz mit Wirksamkeit für das Schuljahr 2023/2024 wie folgt festzulegen:
Jahrgangsstufe | Maximale Anzahl der Klassen je Jahrgangsstufe | Maximale Anzahl der Schüler je Jahrgangsstufe |
1 | 4 | 107 |
2 | 4 | 106 |
3 | 3 | 72 |
4 | 3 | 82 |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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872,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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397,2 kB
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