Beschlussvorlage - BV Cri SV 667/23

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Es handelt sich beim Digitalpakt Schule 2019-2024 um eine 100%ige Förderung von insgesamt 310.681 € die paritätisch zwischen den Schulen aufgeteilt wird. Ein Eigenanteil 

von maximal 8% ist möglicherweise nicht zu vermeiden, um das Projekt sinnvoll umzusetzen. Die Auftragsvergaben erfolgen im Rahmen der gesetzlichen Vergabevor-schriften nach Ausschreibung und im Rahmen der Förderrichtlinien. Der Umfang wird detailliert in den Medienentwicklungsplänen dargestellt.

Es kommt bei der Umsetzung des Digitalpakts derzeit zu Verzögerungen, weil es schwierig ist Ausschreibungstermine und Auftragsvergaben mit den Beratungsfolgen und Sitzungs-terminen in Einklang zu bringen. Eine Eilentscheidung für die Beschaffung von Netzwerk-technik musste bereits getroffen werden und derzeit läuft noch eine Ausschreibung für digitale Tafel für die Grundschule, die zur Hufa-Sitzung noch nicht beendet ist.

Um die Umsetzung des Digitalpakts Schule voranzutreiben wird vorgeschlagen, nftig die Bürgermeisterin und gegebenenfalls den stellvertretenden Bürgermeister zur Auftragserteilung innerhalb dieser Förderung (310.681 € + 8%) ohne Wertgrenzen zu ermächtigen. Nach Auftragserteilung wird über den Stand informiert. Eine solche Regelung streben wir für alle Schulträger an, um eine termingerechte Umsetzung nicht zu gefährden.    

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die rgermeisterin und gegebenenfalls der stellvertretende Bürgermeister wird zur Auf-tragsvergabe innerhalb des Digitalpakts Schule (335.550 €) ohne Wertgrenze ermächtigt.

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Mittel sind im HH eingeplant und HH-Reste aus dem Vorjahr gebildet. 

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Anlagen

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