Beschlussvorlage - BV Cri SV 673/23

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Beteiligung gem. § 3(2) und § 4(2) BauGB sind abgeschlossen.

 

Die Planentwurfsunterlagen haben vom 05.12.2022 bis zum 09.01.2023 öffentlich ausgelegen.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen werden hinsichtlich der planungsrelevanten Inhalte aufbereitet. Im Ergebnis wird ein Vorschlag zur Umgangsweise mit den Inhalten in Bezug auf den Bebauungsplan unterbreitet.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die während der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 15 „Energiepark Barnin-Crivitz-Zapel, Teilbereich Wessin“ eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden sowie der Öffentlichkeit hat die Stadtvertretung geprüft.
  2. Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt über die Abwägung der eingegangen Stellungnahmen gemäß der vorliegenden Zusammenstellung.

 

  1. Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sowie die Öffentlichkeit, die Stellungnahmen abgegeben haben, werden von diesem Ergebnis in Kenntnis gesetzt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

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