Beschlussvorlage - BV Cri SV 665/23

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf den o. g. Flurstücken ist die Montage einer Leuchtschrift am Volkshaus Crivitz geplant (siehe Antragsunterlagen.)

 

Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach § 34 Absatz 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Das ist vorliegend der Fall.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB ist bis zum 16.03.2023 erforderlich.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz  empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA221514 für die Montage einer Leuchtschrift am Volkshaus Crivitz auf dem Flurstück 10 und 11/2, Flur 38 in der Gemarkung Crivitz zu erteilen.

 

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Finanzielle Auswirkungen: keine

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Anlagen

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