Beschlussvorlage - BV Dob GV 525/23

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Am 19.01.2023 fand im Feuerwehrhaus in Neu Schlagsdorf eine Einwohnerversammlung für die Anwohner aus Alt Schlagsdorf statt. Es waren über 30 Anwohner anwesend.
Unter anderem wurde die aktuelle Sachlage zum Umbau der Bushaltestelle auf Barrierefreiheit in Alt Schlagsdorf erklärt.
Laut Aussage des Landesförderinstituts von Anfang Januar 2023 sind derzeit keine weiteren Förderprogramme hinsichtlich des barrierefreien Umbaus von Bushaltestellen geplant.
Auch das aktuell noch laufende Förderprogramm wird nicht verlängert und dass Programm ist überzeichnet.

Demzufolge könnte die Haltestelle aktuell nur ohne Fördermittel umgebaut werden.
Die anwesenden Anwohner baten zu diesem Thema um interne Ortsteilabstimmung unter den Anwesenden.
Das Ergebnis war, dass lediglich 3 Anwohnerr den Umbau der Bushaltestelle stimmten. Alle übrigen Anwohner favorisieren die bestehende Wendestelle (über private Flächen) weiter zu nutzen.
 

Der gefasste Grundsatzbeschluss der Gemeinde Dobin am See vom 08.12.2022 beinhaltet, dass die benannte Bushaltestelle nur dann umgebaut wird, sofern der Bau mit Fördermitteln realisiert werden kann.

Dieser Beschluss kann nun durch die Gemeinde aufgehoben werden.

 

Das Amt Crivitz weist darauf hin, dass r die Ortslage Alt Schlagsdorf grundsätzlich eine dauerhafte sung bzw. Wendemöglichkeit r Busse gefunden werden muss.
Das Busunternehmen machte bereits auf die schwierigen Bedingungen aufmerksam.


Bei der Einwohnerversammlung kamen Anwohner auf den Bürgermeister zu und boten private Flächen als mögliche Wendefläche an.
Ob diese Flächen geeignet wären ist derzeit noch zu prüfen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dobin am See beschließt auf ihrer Sitzung, dass der gefasste Grundsatzbeschluss für den Umbau der Haltestelle in Alt Schlagsdorf vom 08.12.2022 aufgehoben wird.

 

Gleichzeitig beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Dobin am See mit den Grundstückseigentümern, die das Wenden des Busses auf ihren Flächen dulden, entsprechende Nutzungsverträge zu schließen.

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Finanzielle Auswirkungen:

keine 

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