Informationsvorlage - IV Dob GV 510/22

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Einwohnerzahl der Gemeinde Dobin am See zum Stichtag 31.12.2021: 1998 Einwohner.

Quelle: Statistisches Landesamt Mecklenburg-Vorpommern A123 Bevölkerungsstand der Kreise, Ämter und Gemeinden.

 

Gemeinden mit 2.000 bis 3.000 Einwohner entsenden 2 weitere Mitglieder.

Die Einwohnerzahl der Gemeinde Dobin am See hat sich auf neu 2022 Einwohner erhöht. Daher wählt und entsendet die Gemeinde Dobin am See ein weiteres Mitglied und ein persönlicher Stellvertreter in den Amtsausschuss des Amtes Crivitz.

Gemäß § 2 der Hauptsatzung des Amtes Crivitz hat jedes weitere Mitglied im Amtsausschuss einen persönlichen Stellvertreter.

 

Gemäß § 132 Kommunalverfassung M-V besteht der Amtsausschuss aus den Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden und weiteren Mitgliedern der Gemeindevertretungen.

Die Entsendung weiterer Mitglieder der Gemeindevertretung richtet sich nach der Einwohnerzahl.

Entsprechend den Regelungen des § 132 i.V.m. § 171 Kommunalverfassung M-V setzt sich der Amtsausschuss des Amtes Crivitz wie folgt zusammen:

 

Gemeinde Banzkow  rgermeister und 2 Gemeindevertreter

Gemeinde Barnin  rgermeister

Gemeinde Bülow  rgermeister

Gemeinde Cambs  rgermeister

Stadt Crivitz   rgermeister und 4 Stadtvertreter

Gemeinde Demen  rgermeister

Gemeinde Dobin am See rgermeister und 2 Gemeindevertreter

Gemeinde Friedrichsruhe rgermeister

Gemeinde Gneven  rgermeister

Gemeinde Langen Brütz rgermeister

Gemeinde Leezen  rgermeister und 2 Gemeindevertreter

Gemeinde Pinnow  rgermeister und 2 Gemeindevertreter

Gemeinde Plate  rgermeister und 3 Gemeindevertreter

Gemeinde Raben Steinfeld rgermeister und 1 Gemeindevertreter

Gemeinde Sukow  rgermeister und 1 Gemeindevertreter

Gemeinde Tramm  rgermeister

Gemeinde Zapel  rgermeister

 

Insgesamt:   17 Bürgermeister und 17 Gemeindevertreter

 

 

Die weiteren Mitglieder des Amtsausschusses und deren Stellvertreter werden nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt.

Gemäß § 9 der Geschäftsordnung ist hierfür das dHondtsche Höchstzahlverfahren anzuwenden.

 

Die Fraktionen bzw. Zählgemeinschaften können Vorschlagslisten mit einem Bewerber für ein weiteres Mitglied im Amtsausschuss und einem Bewerber für einen persönlichen Stellvertreter erstellen.

 

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Beschlussvorschlag

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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