Beschlussvorlage - BV Dob GV 522/23

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dobin am See hat am 13.04.2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Feriensiedlung OT Retgendorf Kiefernweg1 13“ und den Entwurf der dazugehörigen Begründung gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Die Planunterlagen haben in der Zeit vom 09.05.2022 bis 14.06.2022 öffentlich ausgelegen.

Die Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt. Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden berücksichtigt und zur Kenntnis genommen, ein entsprechender Abwägungsbeschluss (Zwischenabwägung) wurde durch die Gemeinde am 27.10.2022 gefasst.

 

Aufgrund der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises wurde anschließend ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erarbeitet und der Begründung beigefügt.

Der geänderte Entwurf hat in der Zeit vom 05.12. – 20.12.2022 erneut und verkürzt öffentlich ausgelegen.

Gleichzeitig wurde eine eingeschränkte Trägerbeteiligung des Landkreises durchgeführt.

Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden berücksichtigt und zur Kenntnis genommen (sh. Abwägungstabelle)

 

Der Gemeindevertretung wird vorgeschlagen, nachfolgenden Abwägungsbeschluss zu fassen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Die während der erneuten Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Feriensiedlung OT Retgendorf Kiefernweg1 13“ vorgebrachten Anregungen und Hinweise der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeinde Dobin am See mit folgendem Ergebnis geprüft:

Die Stellungnahme des Landkreises Ludwigslust Parchim mit Hinweisen wird zur Kenntnis genommen:

2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dobin am See beschließt über die Abwägung der Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gemäß der vorliegenden Zusammenstellung.

  1.                Das Ergebnis der Abwägung ist den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit, die Anregungen und Hinweise zu diesem Planvorhaben vorgebracht haben, mitzuteilen.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen: keine 

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Anlagen

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