Beschlussvorlage - BV Cri SV 671/23

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Zweckgebundenr die Fischregen-Skulptur der Stadt Crivitz ist am 28.12.2022, zur Förderung der Heimatpflege, eine Spende durch die Raiffeisenbank eG in Höhe von 1.000,00 an die Stadt Crivitz geleistet worden.

 

Nach Neufassung der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 in § 44 Abs. 4 hat die Stadtvertretung in öffentlicher Sitzung über die Annahme von Spenden zu entscheiden,

soweit dieses nicht durch die Hauptsatzung auf den Haupt- und Finanzausschuss oder auf die Bürgermeisterin übertragen wurde.

In § 5 Abs. 4 Nr. 5 der Hauptsatzung der Stadt Crivitz ist geregelt, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Entscheidungen über die Annahme von Spenden in Höhe von 100,00 € bis 1.000,00 € im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V trifft.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt und Finanzausschuss beschließt, die zweckgebundene Spende für die Fischregen-Skulptur der Stadt Crivitz in Höhe von 1.000,00 € entsprechend § 44 Abs. 4 KV M-V anzunehmen.

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Finanzielle Auswirkungen:

Zur Deckung der Aufwendungen r die Fischregen-Skulptur.

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