Beschlussvorlage - BV Cri SV 671/23
Grunddaten
- Betreff:
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Annahme Spende für die Fischregen-Skulptur
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Peter Albrecht
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss der Stadtvertretung Crivitz
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Entscheidung
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13.02.2023
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Sachverhaltsdarstellung:
Zweckgebunden für die Fischregen-Skulptur der Stadt Crivitz ist am 28.12.2022, zur Förderung der Heimatpflege, eine Spende durch die Raiffeisenbank eG in Höhe von 1.000,00 € an die Stadt Crivitz geleistet worden.
Nach Neufassung der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 in § 44 Abs. 4 hat die Stadtvertretung in öffentlicher Sitzung über die Annahme von Spenden zu entscheiden,
soweit dieses nicht durch die Hauptsatzung auf den Haupt- und Finanzausschuss oder auf die Bürgermeisterin übertragen wurde.
In § 5 Abs. 4 Nr. 5 der Hauptsatzung der Stadt Crivitz ist geregelt, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Entscheidungen über die Annahme von Spenden in Höhe von 100,00 € bis 1.000,00 € im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V trifft.