Beschlussvorlage - BV Cri SV 663/23

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhaltsdarstellung:

 

Zweckgebundenr die Kita Marienkäfer Wessin ist von Frau Jana Marckwardt am 16.11.2022 zur Förderung der Erziehung eine Spende in Höhe von 100,00 an die Stadt Crivitz geleistet worden.

 

Nach Neufassung der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 in § 44 Abs. 4 hat die Stadtvertretung in öffentlicher Sitzung über die Annahme von Spenden zu entscheiden,

soweit dieses nicht durch die Hauptsatzung auf den Haupt- und Finanzausschuss oder auf die Bürgermeisterin übertragen wurde.

In § 5 Abs. 4 Nr. 5 der Hauptsatzung der Stadt Crivitz ist geregelt, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Entscheidungen über die Annahme von Spenden in Höhe von 100,00 € bis 1.000,00 € im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V trifft.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Crivitz beschließt, die zweckgebundene Spende für die Kita Marienkäfer Wessin in Höhe von 100,00 € entsprechend § 44 Abs. 4 KV M-V anzunehmen.

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Loading...