Beschlussvorlage - BV Pin GV 755/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Badeaufsicht am Godener Strand
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Rene Wiese
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Gemeinde Pinnow
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Entscheidung
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23.01.2023
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Beschlussvorlage des Bürgermeisters Herr Günter Tiroux
Sachverhaltsdarstellung:
Im Rahmen der Neuausrichtung 2023 Strand Godern wurde in den gemeindlichen Gremien (BA, SA) diskutiert, ob man für die Saison eine temporäre Badeaufsicht am Strand einsetzt oder nicht.
Der Bürgermeister wurde in 22 beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu prüfen sowie ein Angebot eines fachlich geeigneten Anbieters einzuholen.
Die abschließende Entscheidung soll im Januar 23 durch die GV getroffen werden, da bei event. Beschluss zu 2) ansonsten die Kapazitäten möglicher Anbieter verplant sind.
Rechtliche Lage:
Nach Gesprächen mit dem KSA steht fest, das bei Beibehaltung der jetzigen Anlagen (wasserseitig keine baulichen Anlagen/ Steganlage nicht öffentlich zugänglich) gesetzlich keine Badeaufsicht notwendig ist.
Angebot für eine eventuelle Strandaufsicht:
Im Rahmen eines vor Ort Termines fand ein Gespräch mit dem Anbieter ASB-Wasserrettungsdienst, Kreisleiter Herr Stiehler statt. Im Ergebnis erhielten wir folgendes Angebotspaket:
- Badeaufsicht Strand Godern an 44 Tagen in der Saison jeweils von 14:00 - 19:00. Die Kosten betragen 140 €/Tag, also 6.160€ für die Saison.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1) Die Gemeindevertretung beschließt, aufgrund der nicht vorhandenen rechtlichen Notwendigkeit, der hohen Kosten und der unauffälligen Unfallstatistik der letzten 30 Jahre, auch weiterhin keine professionelle Badeaufsicht am Strand durchzuführen.
2) Die Gemeindevertretung beschließt, für die Saison 2023 eine Badeaufsicht über externe Dritte an 44 Tagen von 14:00 - 19:00 zu stellen. Dabei stellt die Saison 2023 einen Probelauf dar. Die Erfahrungen hieraus werden am Jahresende ausgewertet und über eine Verlängerung muß spätestens in der GV Januar 2024 erneut entschieden werden.
