Beschlussvorlage - BV Pin GV 748/23-01

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Durchführungsvertrag regelt nach § 12 BauGB die Beziehungen zwischen der Gemeinde und dem Vorhabenträger, zur Durchführung des Vorhabens einschließlich der erforderlichen Erschließungsmaßnahmen in einer bestimmten Frist sowie der Übernahme der Kosten.

 

Vorhabenträgerin ist die mea Energieagentur Mecklenburg Vorpommern GmbH Obotritenring 40 in 19053 Schwerin.

 

Der Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages ist Voraussetzung für den nachfolgenden Beschluss über die Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 21.

 

Im Ergebnis der Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde und der Überarbeitung der Abwägung durch die Vorhabenträgerin, ist eine Änderung des Satzungsentwurfs zum vorhabenbez. Bebauungsplans erfolgt.

 

Der von der Vorhabenträgerin vorgelegte Vertragsentwurf konnte nur teilweise geprüft werden. So haben die Anlagen haben zur Erstellung der Beschlussvorlage nicht vollständig vorgelegen und müssen durch die Vorhabenträgerin zur Beschlussfassung nachgereicht werden.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung Pinnow stimmt dem in der Anlage beigefügten Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 21 "Photovoltaikanlage Kieswerk Pinnow Süd“ der Gemeinde Pinnow, zwischen der Gemeinde Pinnow und der mea Energieagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH, Obotritenring 40, 19053 Schwerin zu.
  2. Der Bürgermeister und einer seiner Stellvertreter werden beauftragt, den Durchführungsvertrag zu unterzeichnen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Im Durchführungsvertrag ist eine vollständige Kostenübernahme der Vorhabenträgerin zur Durchführung des Vorhabens einschließlich aller Planungs- und Erschließungskosten erklärt.

 

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