Beschlussvorlage - BV Pin GV 747/23

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Zweckgebunden für die Seniorenarbeit in der Gemeinde Pinnow hat Frau Christa Liesberg-Walther zur Förderung der Heimat- und Kulturpflege eine Spende in Höhe von 300,00 € am 18.12.2019 an die Gemeinde Pinnow geleistet.

 

Nach Neufassung der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 in § 44 Abs. 4 hat die Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung über die Annahme von Spenden zu entscheiden, soweit dieses nicht durch die Hauptsatzung auf den Haupt- und Finanzausschuss oder auf den Bürgermeister übertragen wurde.

In §5 Abs. 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Pinnow ist geregelt, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Entscheidungen über die Annahme von Spenden bis 1000,00 € im Sinne von § 44 Abs. 1 KV M-V trifft.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die zweckgebundene Spende für die Seniorenarbeit in der Gemeinde Pinnow in Höhe von 300,00 € entsprechend § 44 Abs. 4 KV M- V anzunehmen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 Zur Deckung der Aufwendungen für die Seniorenarbeit in der Gemeinde Pinnow.

 

 

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