Beschlussvorlage - BV Pin GV 747/23
Grunddaten
- Betreff:
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Annahme Spenden für den Weihnachtsmarkt Pinnow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Peter Albrecht
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Gemeinde Pinnow
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Entscheidung
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23.01.2023
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Sachverhaltsdarstellung:
Zweckgebunden für die Seniorenarbeit in der Gemeinde Pinnow hat Frau Christa Liesberg-Walther zur Förderung der Heimat- und Kulturpflege eine Spende in Höhe von 300,00 € am 18.12.2019 an die Gemeinde Pinnow geleistet.
Nach Neufassung der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 in § 44 Abs. 4 hat die Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung über die Annahme von Spenden zu entscheiden, soweit dieses nicht durch die Hauptsatzung auf den Haupt- und Finanzausschuss oder auf den Bürgermeister übertragen wurde.
In §5 Abs. 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Pinnow ist geregelt, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Entscheidungen über die Annahme von Spenden bis 1000,00 € im Sinne von § 44 Abs. 1 KV M-V trifft.
