Beschlussvorlage - BV Pin GV 732/22-01
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Pinnow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Bernd Cordes
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Gemeinde Pinnow
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Entscheidung
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23.01.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Gemeindevertretung wird vorgeschlagen, nachfolgende Hauptsatzungsänderung zu beschließen:
2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Pinnow
Präambel
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. MV 2011 S. 777) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom <Datum> und nach Abschluss des Anzeigeverfahrens bei der unteren Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Pinnow erlassen:
Artikel 1
Änderung der Hauptsatzung
Die Hauptsatzung der Gemeinde Pinnow vom 25.02.2020, zuletzt geändert am 02.02.2021, wird wie folgt geändert:
1. In § 6 Absatz 3 Buchstabe c) wird der Aufgabenbereich des Zukunftsausschusses Pinnow 2050 wie folgt geändert:
- Wirtschaftliche Entwicklung
- Schutz natürlicher Grundlagen
- Energetisches Dorf
- Flugplatz
- Attraktivität/Lebensqualität des Dorfes
- Tourismus
2. Es wird ein § 8a eingefügt:
„§ 8a
Beauftragte
(1) Die Gemeindevertretung bestellt für die Dauer der Wahlperiode einen ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten. Der Seniorenbeauftragte vertritt die Interessen der älteren und alten Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Pinnow. Er berät die Gemeindevertretung in Fragen der Seniorenarbeit.
(2) Die Gemeindevertretung bestellt für die Dauer der Wahlperiode einen ehrenamtlichen Kinder- und Jugendbeauftragten. Der Kinder- und Jugendbeauftragte vertritt die Interessen der Kinder und Jugendlichen der Gemeinde Pinnow. Er berät die Gemeindevertretung in Fragen der Kinder- und Jugendarbeit.“
Artikel 2
Inkrafttreten
Die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Pinnow, den <Datum>
Siegel
Tiroux
Bürgermeister
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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108,9 kB
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