Beschlussvorlage - BV Pin GV 751/23

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Nachdem die Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 21 geprüft und über die Berücksichtigung der Inhalte in der Planung entsprechend des Beschlusses über die Abwägung entschieden wurde, kann der Beschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 21 als Satzung gefasst werden.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 21 “Photovoltaikanlage Kieswerk Pinnow Süd“ der Gemeinde Pinnow, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und textlichen Festsetzungen (Teil B) gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch als Satzung.

2. Die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 21 wird gebilligt.

3. Der Beschluss ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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