Beschlussvorlage - BV Pin GV 746/22

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf o.g. Flurstück ist der ckbau des alten Wohngebäudes mit anschließendem Neubau eines Einfamilienhauses geplant (sh. Anlage).

 

Das Vorhaben befindet sich innerhalb der geschlossenen Ortschaft Godern und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Nach § 34 (1) BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden

Das ist vorliegend der Fall.

 

Es liegt bereits ein positiver Bauvorbescheid vor.

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 15.02.2023 erforderlich.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Pinnow erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 221468 r den Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Flst. 387/1 der Flur 1 in der Gemarkung Godern.

Hinweis:

Die Zufahrt ist gesondert bei der Gemeinde zu beantragen.

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

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Anlagen

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