Informationsvorlage - IV Suk GV 552/22

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Frau Kantwill wird die Funktion als Seniorenbeauftragte zum Jahresende niederlegen. Daher soll die Funktion ab 01.01.2023 von Herrn Wilfried Dobbertin übernommen werden.

 

Nach § 4, Abs. 5 der geltenden Hauptsatzung wählt die Gemeindevertretung den Beauftragten für die Dauer einer Wahlperiode. Der Seniorenbeauftragte kümmert sich um die Belange der Senioren aus der Gemeinde.

 

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Beschlussvorschlag

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Lt. Hauptsatzung § 7 Entschädigungenerhält die/der Seniorenbeauftragte eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 100,00 €.

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