Beschlussvorlage - BV Suk GV 548/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeindliches Einvernehmen zum Bauantrag BA 221264
Ersatzneubau einer Zwei-Feld-Sporthalle
Gemarkung Sukow, Flur 2, Flst. 555/3, 556/3 (Hauptstr. 16, Sukow)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Jana Priehn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Ausschuss für Bau, Umwelt und Gemeindeentwicklung der Gemeindevertretung der Gemeinde Sukow
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Gemeinde Sukow
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Entscheidung
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20.12.2022
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Sachverhaltsdarstellung:
Auf den o. g. Flurstücken ist der Ersatzneubau einer Zwei-Feld-Sporthalle geplant (siehe Antragsunterlagen).
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der 3. Änderung der Ergänzungssatzung für den Ort Sukow und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Gemäß § 34 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Das ist vorliegend der Fall.
Es liegen Abweichungen zur Art des Gebäudes (Satzung Wohngebäude, Bauvorhaben) und Dachneigung (Satzung 38-50°, Bauvorhaben 3°) vor, die mit dem Einvernehmen bestätigt werden.
Das anfallende Regenwasser wird auf dem Baugrundstück versickert. Die Zufahrt wird neu hergestellt.
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB für dieses Vorhaben ist bis zum 21.01.2023 erforderlich.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,4 MB
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