Beschlussvorlage - BV Suk GV 548/22

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf den o. g. Flurstücken ist der Ersatzneubau einer Zwei-Feld-Sporthalle geplant (siehe Antragsunterlagen).

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der 3. Änderung der Ergänzungssatzung für den Ort Sukow und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Gemäß § 34 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Das ist vorliegend der Fall.

Es liegen Abweichungen zur Art des Gebäudes (Satzung Wohngebäude, Bauvorhaben) und Dachneigung (Satzung 38-50°, Bauvorhaben 3°) vor, die mit dem Einvernehmen bestätigt werden.

 

Das anfallende Regenwasser wird auf dem Baugrundstück versickert. Die Zufahrt wird neu hergestellt.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB für dieses Vorhaben ist bis zum 21.01.2023 erforderlich.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Sukow erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 221264r den Ersatzneubau einer Zwei-Feld-Sporthalle auf dem Flurstück 555/3 und 556/3 der Flur 2 in der Gemarkung Sukow.

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen

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