Beschlussvorlage - BV LaB GV 208/22

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Die Dringlichkeit begründet sich darin, dass die Gemeinde Langen Brütz gemäß § 4 Absatz 2 BauGB nur eine gesetzliche Frist von einem Monat zur Abgabe einer Stellungnahme zum o. g. Planverfahren hat.

Die Stadt Crivitz hat in ihrer Sitzung am 10.11.2022 den Entwurf des B-Plans Nr. 15 beschlossen und zur Auslegung sowie zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bestimmt.

 

Der Gemeinde Langen Brütz wird im Rahmen der Behördenbeteiligung bzw. Nachbargemeinde die Möglichkeit gegeben, eine Stellungnahme zum Entwurf des B-Plans Nr. 15 der Stadt Crivitz bis zum 01.01.2023 abzugeben.

Die Unterlagen liegen vom 05.12.22 bis zum 09.01.2023 öffentlich im Amt Crivitz aus und sind auf der Homepage einsehbar.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Langen Brütz beschließt, im Rahmen der Beteiligung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 15 der Stadt Crivitz keine Hinweise und Anregungen mitzuteilen.

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Finanzielle Auswirkung:

keine

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Anlagen

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