Beschlussvorlage - BV Cri SV 604/22-04

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Gemäß § 6 Kommunales Abgabengesetz ist die Kalkulation für die Friedhofsgebühren in regelmäßigen Abständen zu überarbeiten (ca.4 Jahre). Deshalb und auf Grund der Einführung von neuen Bestattungsmöglichkeiten (Baumgrabstellen im Wäldchen und als Lückenschließung von freigewordenen Arealen) wurden die Kosten und Gebühren neu kalkuliert.

In dem gesamten Verfahren (Gestaltung und Kosten) wurde der Vorsitzende des Umweltausschusses Herr Heine maßgeblich einbezogen und die Mitglieder des Umweltausschusses durch ihn informiert.

Eine Erhöhung der Gebühren war zu erwarten, da die Stadt erhebliche Investitionen in Form der Wegesanierung, Eingangsbereich und Neuanlage der Platzgestaltung getätigt hat.

Die Kostenentwicklungen der Betriebs-und Personalkosten sind entsprechend der Vorschriften in der Kalkulation berücksichtigt worden. Die Kalkulation kann im Amt Crivitz, Amt für Stadt-und Gemeindeentwicklung eingesehen werden. Beigefügt sind der zu beschließende Satzungsentwurf mit den Gebührentarifen, die Übersicht über die neue Gebührenhöhe für die einzelnen Grabarten mit Vergleich der Gebührenhöhe aktuell/neu, Empfehlung der Verwaltung sowie die Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Landeskultur und Tourismus. Des Weiteren sind die Erläuterungen zur den Grabarten beigefügt.

Die Beschlussvorlage wurde in allen Gremien der Stadt Crivitz bis auf die Ortsteilvertretung Wessin, die erst am 07.12.2022 tagt, beraten.

Die Ausschüsse sind den Empfehlungen des Umweltausschusses gefolgt, die Ortsteilvertretung Gädebehn hat die Beschlussvorlage zurück gewiesen. Ein Schreibfehler bei der Verlängerungsgebühr für Kindergräber wurde berichtigt (richtig ist 6,00 Euro je Jahr)

Diese Beschlussvorlage erfolgt vorbehaltlich dem Ergebnis der Ortsteilvertretung Wessin.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt in ihrer Sitzung am 12.12.2022 die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Crivitz inklusive der Anlage/Gebührentabelle sowie die dazugehörende Gebührenkalkulation.

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Finanzielle Auswirkungen:

Derzeitig gibt es eine Unterdeckung der Gebühren in Höhe von ca. 50.000 Euro.

Die neuen Gebühren sind kalkulatorisch aufgrund der bisherigen Fallzahlen (letzte 3 Jahre) durch die Verwaltung ermittelt.

Beim Gebührenvorschlag der Verwaltung ergibt sich eine Kostenunterdeckung in Höhe von ca. 4.500 Euro.

Beim Gebührenvorschlag des Umweltausschusses ergibt sich eine Kostenunterdeckung in Höhe von. Ca. 12.300 Euro.

 

 

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Anlagen

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