Beschlussvorlage - BV Cri SV 652/22
Grunddaten
- Betreff:
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Grundsatzbeschluss zur Beantragung von Fördermitteln für eine Machbarkeitsstudie zur regenerativen Energieversorgung und Wärmeplanung für die Stadt Crivitz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Kai-Uwe Wacker
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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Entscheidung
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12.12.2022
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Sachverhaltsdarstellung:
Die Stadt Crivitz beabsichtigt für alle Ortsteile die Energie- und Wärmeversorgung, unter dem Ansatz der Nutzung von regenerativen Energieträgern zu betrachten und dazu die Möglichkeiten vor dem Hintergrund der Wirtschaftlichkeit zu bewerten.
„Mit der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) wird der Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen erneuerbaren Energien sowie die Dekarbonisierung von bestehenden Netzen gefördert.“(www.bafa.de)
Die Bundesförderung ist am 15.09.2022 in Kraft getreten, und fördert im Modul 1 von 4 die Erstellung von Machbarkeitsstudien.
„Förderfähig in Modul 1 sind Transformationspläne und Machbarkeitsstudien, inklusive der Planungsleistungen angelehnt an die Leistungsphasen der HOAI 1-4 (LPH1-4). Diese müssen auf die Wärmeversorgung von mehr als 16 Gebäuden oder mehr als 100 Wohneinheiten ausgerichtet sein. Transformationspläne sollen dabei den Umbau bestehender Wärmenetzsysteme – hin zu einem treibhausgasneutralen Wärmenetzsystem bis 2045 - aufzeigen. Sie dienen dem Zweck, den zeitlichen, technischen und wirtschaftlichen Umbau bestehender Wärmenetzsysteme darzustellen. Machbarkeitsstudien sollen die Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit des Konzepts eines neu zu errichtenden Wärmenetzsystems mit überwiegend erneuerbarer Wärmeerzeugung untersuchen (mindestens 75 Prozent erneuerbare Energien und Abwärme).“
„Art und Umfang der Förderung:
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Kosten für die Erstellung von Transformationsplänen bzw. Machbarkeitsstudien
- 50 Prozent der förderfähigen Kosten werden gefördert
- Der Bewilligungszeitraum (ab Erlass des Zuwendungsbescheids) beträgt zwölf Monate und kann auf Antrag einmalig um bis zu zwölf Monate verlängert werden
- Die maximale Fördersumme beträgt 2 Millionen Euro pro Antrag“
Quelle:www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Waermenetze/Effiziente_Waermenetze/effiziente_waermenetze_node.html
Die Möglichkeit der Förderung im Rahmen einer Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung über die Nationale Klimaschutzinitiative ist in diesem Zusammenhang zu prüfen. Hier kann ggf. eine erhöhte Förderquote in Höhe von 90% gewährt werden.
Der Stadt Crivitz liegt ein Richtpreisangebot in Höhe von ca. 140.000 € für die Erstellung einer entsprechenden Machbarkeitsstudie vor. Um einen Förderantrag hierfür vorzubereiten, wird eine Absichtserklärung in Form eines Grundsatzbeschlusss erforderlich.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt, die Möglichkeiten und die Wirtschaftlichkeit zur regenerativen Energieversorgung und kommunalen Wärmenetzplanung zu prüfen und dazu eine Machbarkeitsstudie zu erarbeiten.
Unter Zugrundelegung des Kostenansatzes von 140.000 € soll ein Fördermittelantrag für eine Machbarkeitsstudie gestellt werden, um die entsprechenden Fördermittel zu erhalten.
Die Planungsleistung für die Erstellung der Machbarkeitsstudie wird nach positivem Zuwendungsbescheid ausgeschrieben.