Beschlussvorlage - BV Dob GV 520/22

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf o.g. Flurstück ist der Neubau einer Doppelgarage geplant. Es liegt bereits eine Baugenehmigung vor, zu der eine Änderung beantragt wird. Es soll der Standort der Garage von ursprünglich 16,3 m Abstand von der Straßengrenze auf 17,6 m geändert werden (sh. Antragsunterlagen).

 

Das Vorhaben befindet sich innerhalb der geschlossenen Ortschaft Rubow und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Nach § 34 (1) BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Das ist vorliegend der Fall.

 

Die Zufahrt ist gesondert bei der Gemeinde zu beantragen.

 

r das Vorhaben ist das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB bis zum 25.12.2022 erforderlich. 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Dobin am See erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 211373r den Neubau einer Doppelgarage 1. Änderung (Standort) auf dem Flst. 10/4 der Flur 1 in der Gemarkung Rubow.

Hinweis:

Die Zufahrt ist gesondert bei der Gemeinde zu beantragen.

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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