Beschlussvorlage - BV Cri SV 642/22

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

 

Zweckgebunden für die Kita Uns Lütten der Stadt Crivitz für die Anschaffung einer Federwippe ist von der Raiffeisenbank eG am 07.10.2022 zur Förderung der Erziehung eine Spende in Höhe von 760,48 € an die Stadt Crivitz geleistet worden.

 

Nach Neufassung der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 in § 44 Abs. 4 hat die Stadtvertretung in öffentlicher Sitzung über die Annahme von Spenden zu entscheiden,

soweit dieses nicht durch die Hauptsatzung auf den Haupt- und Finanzausschuss oder auf die Bürgermeisterin übertragen wurde.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Crivitz beschließt, die zweckgebundene Spende für die Kita Uns Lütten der Stadt Crivitz in Höhe von 760,48 € entsprechend § 44 Abs. 4 KV M-V anzunehmen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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