Beschlussvorlage - BV Cri SV 604/22-02

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Gemäß § 6 Kommunales Abgabengesetz ist die Kalkulation für die Friedhofsgebühren in regelmäßigen Abständen zu überarbeiten (ca.4 Jahre). Deshalb und auf Grund der Einführung von neuen Bestattungsmöglichkeiten (Baumgrabstellen im Wäldchen und als Lückenschließung von freigewordenen Arealen) wurden die Kosten und Gebühren neu kalkuliert.

In dem gesamten Verfahren (Gestaltung und Kosten) wurde der Vorsitzende des Umweltausschusses Herr Heine maßgeblich einbezogen und die Mitglieder des Umweltausschusses durch ihn informiert.

Eine Erhöhung der Gebühren war zu erwarten, da die Stadt erhebliche Investitionen in Form der Wegesanierung, Eingangsbereich und Neuanlage der Platzgestaltung getätigt hat.

Die Kostenentwicklungen der Betriebs-und Personalkosten sind entsprechend der Vorschriften in der Kalkulation berücksichtigt worden. Die Kalkulation kann im Amt Crivitz, Amt für Stadt-und Gemeindeentwicklung eingesehen werden. Beigefügt ist der zu beschließende Satzungsentwurf, die Übersicht über die neue Gebührenhöhe für die einzelnen Grabarten mit Vergleich der Gebührenhöhe aktuell/neu ,Empfehlung der Verwaltung sowie die Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Landeskultur und Tourismus.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt in ihrer Sitzung am              die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Crivitz inklusive der Anlage/Gebührentabelle sowie die dazugehörende Gebührenkalkulation.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Gebühren sind kalkulatorisch auf Grund der bisherigen Fallzahlen (letzte 3 Jahre) durch die Verwaltung ermittelt und die Empfehlung der Verwaltung kostendeckend, sofern sich die Fallzahlen nicht hochgradig ändern.

 

 

 

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Anlagen

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