Beschlussvorlage - BV Pin GV 737/22

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

 Die jeweiligen Eigentümer der Grundstücke in der Gemarkung Petersberg, Flur 1, Flurst. 81/30 und 81/29 haben für jedes Flurstück Anträge auf Verbreiterung der Grundstückszufahrt auf jeweils 5 m beantragt.

 

Aktuelle besteht eine 5 m Zufahrt für beide Grundstücke zusammen. Um eine effektive Nutzung der Zufahrten(z.B. gegenüberliegend parkende Fahrzeuge) und eine individuelle Nutzung der Grundstücke zu ermöglichen, sind die Verbreiterungen notwendig.

 

Auch wenn durch die Verbreiterungen einen im Ganzen gesehen 10 m breite Zufahrt entsteht, spricht aus Sicht des Amtes nichts gegen eine Zustimmung. Auch die Gleichbehandlung sollte berücksichtigt werden. Die aktuelle Lage der Zufahrten liegt nicht in der Verantwortung der Antragssteller.

 

Daher empfiehlt das Amt, beiden Anträgen zuzustimmen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss der Gemeinde Pinnow beschließt dem Bürgermeister zu empfehlen, den Anträgen auf Verbreiterung der Zufahrten auf jeweils 5 m für die Grundstücke in der Gemarkung Petersberg, Flur 1, Flurst. 81/30 und 81/29 unter folgenden Bedingungen zuzustimmen:

 

  1. Die Kosten zur Herstellung der Zufahrt gehen vollständig zu Lasten des Antragstellers

 

  1. Die Herstellung der Grundstückszufahrt darf nur von einer Fachfirma unter Einhaltung der für den Straßenbau geltenden Ausbaurichtlinien und Vorschriften vollzogen werden.

 

  1. Vor Beginn der Baumaßnahme hat der Antragsteller eine verkehrsrechtliche Genehmigung beim Landkreis Ludwigslust-Parchim einzuholen.

 

  1. Das auf dem Antragsgegenständlichen Grundstück anfallende Oberflächenwasser darf nicht über die Grundstückszufahrt auf öffentliche Flächen ein- bzw. abgeleitet werden.

 

  1. Als Abschluss zur Fahrbahnkante ist ein Rundbordstein zu setzen.

 

  1. Die Zufahrt ist in gebundener Bauweise herzustellen (z.B. Pflaster) und analog (Optik) zum Geh- und Radweg (sofern vorhanden) zu gestalten.

 

  1. Die Ausführung der Baumaßnahme hat binnen 12 Monate nach Erlaubniserteilung zu erfolgen. Der Baubeginn ist spätestens fünf Arbeitstage vor dem tatsächlichen Beginn dem Amt Crivitz, Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung, Sachgebiet Tiefbau/ Beiträge/ Grün anzuzeigen.

 

  1. Unmittelbar nach Abschluss der Baumaßnahme und vor Inbetriebnahme der Zufahrt ist die Fertigstellung dem Amt Crivitz, Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung, Sachgebiet Tiefbau/ Beiträge/ Grün zusammen mit einem Foto der abgeschlossenen Baumaßnahme anzuzeigen. Die Gemeinde Pinnow, sowie das Amt Crivitz behalten sich vor, eine Abnahme Vorort durchzuführen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 Keine – Kosten gehen zu Lasten der Antragssteller

 

 

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Anlagen

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