Beschlussvorlage - BV Pin GV 732/22

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Aufgrund Beschluss der Gemeindevertretung vom 26.09.2022 wird nachfolgende Hauptsatzungsänderung vorgelegt.

Die Höhe der Aufwandsentschädigung für den Seniorenbeauftragten orientiert sich an der Höhe der Aufwandsentschädigung für den Medienbeauftragten.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeindevertretung wird vorgeschlagen, nachfolgende Hauptsatzungsänderung zu beschließen:

 

2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Pinnow

 

Präambel

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. MV 2011 S. 777) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom <Datum> und nach Abschluss des Anzeigeverfahrens bei der unteren Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Pinnow erlassen:

 

 

Artikel 1

Änderung der Hauptsatzung

 

Die Hauptsatzung der Gemeinde Pinnow vom 25.02.2020, zuletzt geändert am 02.02.2021, wird wie folgt geändert:

 

1.In § 6 Absatz 3 Buchstabe c) wird der Aufgabenbereich des Zukunftsausschusses Pinnow 2050 wie folgt geändert:

  • Wirtschaftliche Entwicklung
  • Energetisches Dorf
  • Flugplatz
  • Attraktivität/Lebensqualität des Dorfes
  • Tourismus

 

2.Es wird ein § 8a eingefügt:

 

§ 8a

Seniorenbeauftragter

 

Die Gemeindevertretung bestellt für die Dauer der Wahlperiode einen ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten. Der Seniorenbeauftragte vertritt die Interessen der älteren und alten Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Pinnow. Er berät die Gemeindevertretung in Fragen der Seniorenarbeit.“

 

3.Dem § 9 wird ein Absatz 9 angefügt:

 

„(9) Der Seniorenbeauftragte erhält eine monatlich pauschalierte Aufwandsentschädigung  von 80 Euro.“

 

Artikel 2

Inkrafttreten

 

Die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Pinnow, den <Datum>

 

 

Siegel

 

 

Tiroux

Bürgermeister

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Für die Aufwandsentschädigung des Seniorenbeauftragten müssen im Haushalt 2023 monatlich 80 € = insgesamt 960 € berücksichtigt werden.

 

 

 

 

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Anlagen

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