Beschlussvorlage - BV Dob GV 513/22

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Gemäß § 60 Abs. 5 KV M-V ist der geprüfte Jahresabschluss durch die Gemeindevertretung zu beschließen und in einem gesonderten Beschluss der Bürgermeister zu entlasten.

 

Der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes erteilt dem Jahresabschluss 2019 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

 

Unter Verweis auf den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes, erteilte auch der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Crivitz, in seiner Sitzung am 05.10.2022, dem Jahresabschluss 2019 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk und empfiehlt der Gemeindevertretung Dobin am See den vorliegenden Jahresabschluss zum 31.12.2019 zu beschließen und den Bürgermeister zu entlasten

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dobin am See beschließt den vorliegenden Jahresabschluss zum 31.12.2019.

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Gemeindevertretung Dobin am See erteilt dem Bürgermeister die Entlastung zum Jahresabschluss 2019.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Feststellen des Jahresergebnisses in Höhe von 116.116,45 EUR.

Einstellen des Jahresergebnisses in den Ergebnisvortrag, welcher sich dadurch auf 603.815,70 EUR erhöht

 

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Anlagen

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