Beschlussvorlage - BV Cri SV 157/15

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz hat in ihrer Sitzung am 14.04.2014 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 10 „Wochenendhausgebiet Basthorst“ gefasst. Die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung hat im Rahmen einer Auslegung vom 09.03.2015 bis 10.04.2015 stattgefunden. Die Frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB hat im Februar / März 2015 stattgefunden.

Die aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und Frühzeitigen Behördenbeteiligung eingegangenen Anregungen wurden geprüft, mit den einzelnen Fachbehörden besprochen und ggf. in die Planunterlagen eingearbeitet.

Die Planunterlagen haben in der Zeit vom 03.08.2015 bis 04.09.2015 öffentlich ausgelegen.

Die Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 (2) BauGB erneut beteiligt. Die eingegangenen Anregungen wurden geprüft und in anliegender Abwägungstabelle zusammengefasst.

 

Der Gemeindevertretung wird vorgeschlagen, nachfolgenden Abwägungsbeschluss zu fassen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die während der Auslegung des B-Plans Nr. 10 „Wochenendhausgebiet Basthorst“ der Stadt Crivitz vorgebrachten Anregungen und Hinweise der Träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a)      berücksichtigt werden folgende Stellungnahmen:

-Landkreis Ludwigslust – Parchim

- Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg

-StALU Westmecklenburg

-Landesamt für Innere Verwaltung MV – Vermessungsamt

- ein Bürger

 

b)      folgende Stellungnahmen mit Hinweisen werden zur Kenntnis genommen:

-          Landkreis Ludwigslust – Parchim

-          Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V

-          WEMAG

-          Landesamt für Kultur und  Denkmalpflege

 

c)      Die Nachbargemeinden haben ihre Zustimmung erteilt.

 

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt abschließend über die Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gemäß der vorliegenden Zusammenstellung.

 

  1. Das Ergebnis der Abwägung ist den Trägern öffentlicher Belange, die Anregungen und Hinweise zu diesem Planvorhaben vorgebracht haben, mitzuteilen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen

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