Beschlussvorlage - BV Cri SV 155/15

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Zu Beginn des Jahres 2015 legte der Ausschuss für Kultur, Sport und Zukunft der Stadt Crivitz fest, eine gemeinsame Satzung oder Entgeltordnung für alle 3 Gemeindehäuser (Bürgerhaus Crivitz, Dorfgemeinschaftshaus Kladow und Kulturhaus Wessin) auf den Weg zu bringen. Nach erfolgter Kalkulation der Kosten für die einzelnen Objekte durch das Amt und nach Diskussion des Entwurfes in den zuständigen Gremien liegt hiermit der Entwurf zur Beschlussfassung vor. 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Crivitz beschließt die Nutzungs-und Entgeltordnung zur Nutzung von Räumlichkeiten der Stadt Crivitz. Die Nutzungs- und Entgeltordnung tritt ab 01.01.2016 in Kraft.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aufgrund dieser Entgeltordnung und der Kalkulationen sichert bzw. erhöht die Stadt Crivitz ihre Einnahmen.  

 

 

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Anlagen

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