Beschlussvorlage - BV LaB GV 204/22

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz hat am 29.08.2022 den Entwurf der 5. Änderung des B-Plans Nr. 1/91 „Wohnungsbaugebiet Neustadt“ zur Auslegung bestimmt.

 

Ziel der Planung ist die Herstellung von planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Einzel- und Doppelhäusern sowie Hausgruppen im Änderungsbereich. Die Nutzung als Allgemeines Wohngebiet innerhalb des Änderungsbereiches bleibt dabei erhalten. Das Maß der baulichen Nutzung und die öffentlichen Verkehrsflächen werden an die neue Planungskonzeption angepasst.

 

Im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 (2) BauGB wird die Gemeinde Langen Brütz um die Abgabe einer Stellungnahme gebeten.  

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Langen Brütz trägt zum Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1/91 der Stadt Crivitz und dessen Begründung keine Anregungen und Hinweise vor.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

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Anlagen

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