Beschlussvorlage - BV Pin GV 726/22

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Gemäß § 60 Abs. 5 KV M-V ist der geprüfte Jahresabschluss durch die Gemeindevertretung zu beschließen und in einem gesonderten Beschluss der Bürgermeister zu entlasten.

 

Der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes erteilt dem Jahresabschluss 2018 einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk.

 

Unter Verweis auf den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes, erteilte auch der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Crivitz, in seiner Sitzung am 05.10.2022, dem Jahresabschluss 2018 den eingeschränkten Bestätigungsvermerk und empfiehlt der Gemeindevertretung Pinnow den vorliegenden Jahresabschluss zum 31.12.2018 zu beschließen und den Bürgermeister zu entlasten.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow beschließt den vorliegenden Jahresabschluss zum 31.12.2018.

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Gemeindevertretung Pinnow erteilt dem Bürgermeister die Entlastung zum Jahresabschluss 2018.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Feststellen des Jahresergebnisses in Höhe von 0,00 EUR (nach Entnahme der Haushaltskonsolidierungsmittel in Höhe von 76.624,90 EUR)

Feststellen des unveränderten Ergebnisvortrages in Höhe von 979.838,87 EUR

 

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Anlagen

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