Beschlussvorlage - BV Cri SV 611/22

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhaltsdarstellung:

Auf dem vorgenannten Grundstück ist der Neubau eines Einfamilienhauses geplant (siehe Antragsunterlagen).

Es liegt bereits ein positiver Bauvorbescheid BV210019 vom 09.04.2021 zum Vorhaben vor.

In den Hinweisen zum Bauvorbescheid wurde durch das Forstamt eine Genehmigung zur Abstandsunterschreitung zum nördlich angrenzenden Wald (städtisches Flurstück 46/31) in Aussicht gestellt, sofern die Stadt Crivitz als Waldeigentümer keine Versagungsgründe vorbringt. Es wird empfohlen, mit den Bauherren eine Vereinbarung zum Haftungsausschluss abzuschließen.

 

Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Nach § 34 Absatz 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Das ist vorliegend der Fall.

 

Die Herstellung der Zufahrt ist gesondert bei der Stadt Crivitz über das Amt Crivitz zu beantragen. Das anfallende Niederschlagswasser ist auf dem Baugrundstück zu versickern.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB ist bis zum 11.10.2022 erforderlich.

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 220926  für den Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück 46/19 der Flur 27 in der Gemarkung Crivitz zu erteilen sofern die Zustimmung zur Abstandsunterschreitung des angrenzenden Waldgrundstücks vorgelegt wird.

Gegenüber dem Waldeigentümer ist durch den Bauherrn eine Haftungsverzichtserklärung abzugeben, die die Stadt von sämtlichen Schadensersatzforderungen des Bauherrn in Bezug auf Windbruch, Waldbrand o. ä. freistellt.

 

Die Herstellung der Zufahrt ist gesondert bei der Stadt Crivitz über das Amt Crivitz zu beantragen. Das anfallende Niederschlagswasser ist auf dem Baugrundstück zu versickern.

 

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...