Beschlussvorlage - BV Pin GV 712/22-01

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Nachdem die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die Trägerbeteiligung zum vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 21 stattgefunden haben und der Abwägungsbeschluss zur Zwischenabwägung gefasst wurde, erfolgt die weitere Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung.

 

Der Gemeindevertretung wird vorgeschlagen, den nachfolgenden Beschluss über den Entwurf und die Auslegung des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 21 „Photovoltaikanlage Kieswerk Pinnow Süd“ der Gemeinde Pinnow zu fassen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow stimmt dem vorliegenden Entwurf und der Begründung zum vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 21 „Photovoltaikanlage Kieswerk Pinnow Süd“ der Gemeinde Pinnow zu.

2. Der vorhabenbezogene B-Plan Nr. 21 „Photovoltaikanlage Kieswerk Pinnow Süd“ der Gemeinde Pinnow ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.

3. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

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Anlagen

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