Beschlussvorlage - BV Pin GV 711/22-01

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow hat in ihrer Sitzung am 24.01.2022 den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 21 „Photovoltaikanlage Kieswerk Pinnow Süd“ gefasst. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB zum vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 21 erfolgte durch eine öffentliche Auslegung des Vorentwurfs in der Zeit vom 07.03.2022 bis zum 08.04.2022.

Die Frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB hat gleichzeitig stattgefunden.

Die aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Anregungen wurden geprüft und ggf. in die Planunterlagen eingearbeitet.

Die Anregungen sind in anliegenden Abwägungsunterlagen zusammengefasst.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 21 „Photovoltaikanlage Kieswerk Pinnow Süd“ der Gemeinde Pinnow vorgebrachten Anregungen und Hinweise hat die Gemeindevertretung gemäß anliegender Abwägungsunterlagen geprüft.
  2. Die Gemeindevertretung Pinnow beschließt über die Zwischenabwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß der vorliegenden Zusammenstellung.
  3. Das Ergebnis der Zwischenabwägung ist den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit, die Anregungen und Hinweise zu diesem Planvorhaben vorgebracht haben, mitzuteilen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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