Beschlussvorlage - BV Dob GV 505/22

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Die Planunterlagen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 haben in der Zeit vom 09.05.2022 bis 14.06.2022 öffentlich ausgelegen.

 

Die Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt. Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden berücksichtigt und zur Kenntnis genommen.

 

Aufgrund der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises wurde ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erarbeitet und der Begründung beigefügt.

 

Der Gemeindevertretung wird vorgeschlagen, nachfolgenden Beschluss über den geänderten Entwurf und die erneute verkürzte öffentliche Auslegung zu fassen.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dobin am See stimmt dem vorliegenden               geänderten Entwurf und der Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Feriensiedlung OT Retgendorf Kiefernweg 1 – 13“ zu.

 

  1. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 ist gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich auszulegen. Die Auslegung soll verkürzt erfolgen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die erneute Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

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Anlagen

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