Informationsvorlage - IV Pin GV 708/22

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Gemäß Europäischer Wasserrahmenrichtlinie ist der Pinnower See mit einer Fläche von 258,6ha ein berichtspflichtiges Gewässer. Mit Erlass des Europäischen Parlaments und des Rates sind die Mitgliedstaaten verpflichtet u.a. Binnenoberflächengewässer bis spätestens 2027 in einen „guten Zustand“ zu überführen bzw. den „guten Zustand“ zu erhalten, welcher nur gering vom gewässerspezifischen, natürlichen Zustand abweicht.

 

Im Rahmen der Bestandsaufnahme der europäischen Wasserrahmenrichtlinie wurde der Pinnower See 2018 letztmalig limnologisch eingeschätzt. 2018 befand sich der See in seinem trophisch potenziell natürlichen Zustand. Vor dem Hintergrund leicht angestiegener Phosphatwerte, sollte die Gewässerentwicklung des Pinnower Sees 2019 und weiterführend 2021 ermittelt und hinsichtlich möglicher Belastungsquellen untersucht werden. Mit der Erstellung des Gutachtens wurde 2019 der Wasser- und Bodenverband „Obere Warnow“ durch die Gemeinde Pinnow beauftragt.

 

Der Endbericht des limnologischen Gutachtens liegt seit Juni 2022 vor.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Im Haushalt 2022 der Gemeinde Pinnow ergibt sich aus dem Eigenanteil der Gemeinde an der Erstellung des limnologischen Gutachtens für das Produkt 5200, Sachkonto 53229001 eine Ausgabe i.H.v. 1.034,21€.

 

 

 

 

 

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Anlagen

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