Beschlussvorlage - BV Cri SV 596/22

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der 1. stellvertretende Bürgermeister hat am 18.07.2022 für den Antrag auf Genehmigungs-freistellung zum Neubau eines Kriechkellers und zur Erweiterung des Abstellraums auf dem o. g. Grundstück folgende Eilentscheidung getroffen:

 

Die Stadt Crivitz erklärt, den geplanten Neubau eines Kriechkellers und die Erweiterung  des Abstellraums auf den Flurstücken 350 und 351 der Flur 14 in der Gemarkung Crivitz (Milanring 39) genehmigungsfrei zu stellen.“

 

Der Antrag entspricht den Festsetzungen des B-Plans Nr. 3, 2. Änderung.

 

Die Eilentscheidung durch den 1. stellvertretenden Bürgermeister war dringend, weil die Entscheidung über den Antrag auf Genehmigungsfreistellung durch Beschluss der Stadtvertretung bis zum 13.08.2022 zu treffen war und dieser Termin nicht eingehalten werden konnte.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Crivitz genehmigt die Eilentscheidung des ersten stellvertretenden Bürgermeisters gemäß § 39 Abs. 3 KV M-V vom 18.07.2022 über den Antrag auf Genehmigungsfreistellung zum Neubau eines Kriechkellers und zur Erweiterung des Abstellraums auf den Flurstücken 350 und 351, Flur 14, Gemarkung Crivitz.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen

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