Beschlussvorlage - BV Cri SV 595/22

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

 

Zweckgebunden für die Jugendfeuerwehr Wessin sind zur Förderung des Brandschutzes mehrere Spenden mit einer Gesamthöhe von 130,00 € an die Stadt Crivitz geleistet worden.

 

Firma/Person

Betrag in €

Datum

Andy Teadcke

80,00

22.06.2022

Heike Volckmann

50,00

17.06.2022

 

Nach Neufassung der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 in § 44 Abs. 4 hat die Stadtvertretung in öffentlicher Sitzung über die Annahme von Spenden zu entscheiden, soweit dieses nicht durch die Hauptsatzung auf den Haupt- und Finanzausschuss oder auf die Bürgermeisterin übertragen wurde.

In § 5 Abs. 4 Nr. 5 der Hauptsatzung der Stadt Crivitz ist geregelt, dass die Stadtvertretung die Entscheidungen über die Annahme von Spenden im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V trifft.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt, die zweckgebundene Spende für die Jugendfeuerwehr Wessin in Höhe von 130,00 € entsprechend § 44 Abs. 4 KV M-V anzunehmen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Zur Deckung der Aufwendungen für die Jugendfeuerwehr Wessin.

 

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