Beschlussvorlage - BV Cri SV 595/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme Spenden Jugendfeuerwehr Wessin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Iris Kruse
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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Entscheidung
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29.08.2022
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Sachverhaltsdarstellung:
Zweckgebunden für die Jugendfeuerwehr Wessin sind zur Förderung des Brandschutzes mehrere Spenden mit einer Gesamthöhe von 130,00 € an die Stadt Crivitz geleistet worden.
Firma/Person | Betrag in € | Datum |
Andy Teadcke | 80,00 | 22.06.2022 |
Heike Volckmann | 50,00 | 17.06.2022 |
Nach Neufassung der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 in § 44 Abs. 4 hat die Stadtvertretung in öffentlicher Sitzung über die Annahme von Spenden zu entscheiden, soweit dieses nicht durch die Hauptsatzung auf den Haupt- und Finanzausschuss oder auf die Bürgermeisterin übertragen wurde.
In § 5 Abs. 4 Nr. 5 der Hauptsatzung der Stadt Crivitz ist geregelt, dass die Stadtvertretung die Entscheidungen über die Annahme von Spenden im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V trifft.