Beschlussvorlage - BV Cri SV 594/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme Spende für Spielgeräte im Vogelviertel der Stadt Crivitz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Iris Kruse
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung der Stadt Crivitz
|
Entscheidung
|
|
|
29.08.2022
|
Sachverhaltsdarstellung:
Zweckgebunden für Spielgeräte im Vogelviertel der Stadt Crivitz hat die Raiffeisenbank Hagenow am 14.06.2022 zur Förderung der Heimat- und Kulturpflege eine Spende in Höhe von 1.500,00 € an die Stadt Crivitz geleistet.
Nach Neufassung der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 in § 44 Abs. 4 hat die Stadtvertretung in öffentlicher Sitzung über die Annahme von Spenden zu entscheiden, soweit dieses nicht durch die Hauptsatzung auf den Haupt- und Finanzausschuss oder auf die Bürgermeisterin übertragen wurde.
In § 5 Abs. 4 Nr. 5 der Hauptsatzung ist geregelt, dass die Stadtvertretung die Entscheidungen über die Annahme von Spenden im Sinne von §44 Abs. 4 KV M-V entscheiden darf.