Beschlussvorlage - BV Cri SV 594/22

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhaltsdarstellung:

 

Zweckgebunden für Spielgeräte im Vogelviertel der Stadt Crivitz hat die Raiffeisenbank Hagenow am 14.06.2022 zur Förderung der Heimat- und Kulturpflege eine Spende in Höhe von 1.500,00 € an die Stadt Crivitz geleistet.

 

Nach Neufassung der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 in § 44 Abs. 4 hat die Stadtvertretung in öffentlicher Sitzung über die Annahme von Spenden zu entscheiden, soweit dieses nicht durch die Hauptsatzung auf den Haupt- und Finanzausschuss oder auf die Bürgermeisterin übertragen wurde.
In § 5 Abs. 4 Nr. 5 der Hauptsatzung ist geregelt, dass die Stadtvertretung die Entscheidungen über die Annahme von Spenden im Sinne von §44 Abs. 4 KV M-V entscheiden darf.
 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Crivitz beschließt, die zweckgebundene Spende für Spielgeräte im Vogelviertel der Stadt Crivitz in Höhe von 1.500,00 € entsprechend § 44 Abs. 4 KV M-V anzunehmen.

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

Zur Deckung der Aufwendungen für die Jugendfeuerwehr Wessin.

 

 

Loading...