Beschlussvorlage - BV Cri SV 565/22-01

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

 

Der Ausschuss für Umwelt, Landeskultur und Tourismus der Stadtvertretung Crivitz hat in seiner Sitzung am 17.05.2022 über die Thematik: Ergänzung zur Nutzung der Festwiese/Nutzung des Wohnmobil-Stellplatzes auf der Festwiese beraten. Es wurde festgelegt, dass die Nutzungs- und Entgeltordnung vom 03.09.2019 für die Stadt im Anhang 4 Punkt 2 „Nutzung der Festwiese“ und in Anlage 5 Punkt 2 „Nutzung des Wohnmobilstellplatzes auf der Festwiese“ dahingehend ergänzt wird, dass die Zufahrt zum Wohnmobilstellplatz eine Breite von 4 Metern hat und der Stellplatz eine Tiefe von 20 Metern. Des Weiteren werden in dem Zusammenhang die Flurstücksbezeichnungen für die Festwiese im Anhang 4 Punkt 1 aktualisiert.

In der Stadtvertretersitzung am 20.06.2022 wurde demnach lediglich die Nutzungsordnung beschlossen. Die Entgeltordnung sollte in weiteren folgenden Punkten noch angepasst werden:

-          das Wort „Parkscheinautomat“ soll durch das Wort „Entgeltautomat“ und das Wort „Gebühr“ soll durch das Wort „Entgelt“ ersetzt werden

-          die Abwasserentsorgung ohne Übernachtung beträgt 10,- € und ist am Entgeltautomaten zu entrichten.

Die Änderungen/Ergänzungen sind in den in der Anlage beigefügten Anhängen 4 und 5 rot gekennzeichnet..

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt in ihrer Sitzung am 29.08.2022 die gemäß den in der Anlage beigefügten Anhängen 4 und 5 in rot gekennzeichneten Änderungen/Ergänzungen der Entgeltordnung zur Nutzung von städtischen Räumlichkeiten und Flächen der Stadt Crivitz vom 03.09.2019.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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