Beschlussvorlage - BV Dob GV 500/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss zum Antrag Tourismusort und Beteiligung an einer Tourismusregion im Amtsbereich Crivitz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Wirtschaftsamt
- Bearbeiter:
- Carmen Krooß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Gemeinde Dobin am See
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Entscheidung
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24.08.2022
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Sachverhaltsdarstellung:
Rahmenbedingungen
In der Koalitionsvereinbarung 2021-2026 wurde festgelegt:
"Der Tourismus ist für Mecklenburg-Vorpommern eine zentrale Zukunftsgröße für die
Unternehmen aller Branchen und für die Bevölkerung in unserem Land. Um den Tourismus
noch stärker zur Steigerung der Standort- und Lebensqualität sowie zur Landesentwicklung zu nutzen, ist eine zielgerichtete, progressive Tourismuspolitik erforderlich. Anspruch einer
zukunftsorientierten Tourismuspolitik muss es sein, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass das Land Vorreiter und Innovationsführer beim sozialen und ökologischen Wandel hin zu einem nachhaltigen Qualitätstourismus wird."
MV führt als erstes Bundesland ein Tourismusgesetz als Rahmengesetz ein mit dem Ziel: über gäste-und unternehmensbezogene Beiträge ein modernes, dauerhaft tragfähiges System mit ausgewogener Tourismusfinanzierung auf allen Ebenen zu schaffen. Es soll eine zielgerichtete Tourismuspolitik durch eine weitere Umsetzung der Landestourismuskonzeption betrieben werden mit dem Ziel eine Tourismusbranche mit Zukunft zu gestalten. Die weitere Tourismusentwicklung soll dabei ökonomisch, sozial und ökologisch nachhaltig, fair und einwohnerorientiert gewichtet und mit konkreten Maßnahmen umgesetzt werden.
Dazu zählen:
- drei Strategiefelder: Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Internationalisierung
- fünf Zukunftsfelder mit Schlüsselmaßnahmen (= Arbeitsschwerpunkte):
Touristischer Arbeitsmarkt
Organisation und Finanzierung des Tourismus
Tourismusbewusstsein und Akzeptanz
Infrastruktur und Mobilität
Innovation und Qualität
Konkrete Gesetzeslage für Tourismusorte und -regionen
Die Anerkennung als Tourismusort und/oder Tourismusregion berechtigt die Gemeinden zur Erhebung einer Kurabgabe, für die erweiterte Verwendungsmöglichkeiten gelten; u.a. auch für touristisches Marketing und ÖPNV.
Die Grundlagen wurden dafür mit der Änderung des Kommunalabgabengesetz (KAG) §11 und des KurortGesetz seit Juli 2021 geschaffen.
§ 4a KurortG
(1) Gemeinden können auf Antrag nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung als Tourismusort anerkannt werden
(2) Für die Anerkennung als Tourismusort gelten folgende Voraussetzungen:
1. Landschaftlich bevorzugte Lage (Lage in Tourismusschwerpunkt- oder Tourismusentwicklungsraum gemäß Regionalem Raumordnungsprogramm)
oder
2. Vorhandensein bedeutender kultureller Einrichtungen (insbesondere Museen/Theater),
internationale Veranstaltungen oder sonstige bedeutende Freizeiteinrichtungen von
überörtlicher Bedeutung
oder
3. Geeignete Angebote für Naherholung, wie insbesondere Ausflugsmöglichkeiten,
Grünflächen, Rad- und Wanderwege, ein vielfältiges gastronomisches Angebot
oder
4. Das Vorhalten von wichtigen Dienstleistungsangeboten für benachbarte Kur- und
Erholungsorte
3) Gemeindezusammenschlüsse oder -ämter können [auf Antrag] nach Beschlussfassung
durch die Gemeindevertretungen als Tourismusregion anerkannt werden
(4) Für die Anerkennung als Tourismusregion gelten folgende Voraussetzungen:
1. Touristische Region vorzugsweise mit mindestens einem Kur- oder Erholungsort
2. Vorhandensein einer leistungsfähigen touristischen Infra- und Angebotsstruktur
3. Bestehen einer konzeptionellen Entwicklungsgrundlage (Tourismuskonzept) mit
regionalem Schwerpunkt
4. Nachweis einer regionalen Kooperationsbereitschaft mit übergemeindlich organisierten
Zusammenschlüssen einschließlich einer Harmonisierung des Satzungsrechtes zur
Erhebung der Kurabgabe
5. Aktivitäten im Hinblick auf gebietsbezogenes Marketing
6. Regionale branchenübergreifende Zusammenarbeit mit nachgeordneten Behörden
(Nationalparkämter, Biosphärenreservatsämter, Forstämter und Naturparkverwaltungen)
Wir haben:
Touristische Unterkünfte in landschaftlich bevorzugter Lage
Die Gemeinde liegt nach der Raumordnung in einem Tourismusschwerpunktraum.
Bei der Entwicklung der Gemeinde Dobin am See nimmt der Tourismus eine hervorzuhebende Stellung ein.
Vorhandene touristische Angebote , wie Ferienwohnungen, Freizeit- und Erholungsangebote sind weiter zu entwickeln bzw. zu stärken. Dabei sind immer die Bedürfnisse der einheimischen Menschen nach der Gestaltung ihrer Lebensverhältnisse im vertrauten, dörflichen Umfeld, sowie der betriebswirtschaftlichen Aspekte der Gewerbetreibenden zu berücksichtigen. (Gemeindeentwicklungskonzept Sept. 2019)
Die Kurabgabe fließt zu 100% in die touristischen Entwicklung, z.B.in die Verbesserung der Infrastruktur (z.B. Wegebau, Ausbau der Badestellen). Auch hier sollte der Nutzen für die Ortsansässigen gesehen werden (Einwohnerorientierung).
Darüber hinaus sollen landschaftliche Höhepunkten (z.B. Aussichtsplattform an der Döpe) entstehen, die Zusammenarbeit mit ÖPNV-Möglichkeit vertieft werden und ggf. eine Nutzungscard für Einwohner etabliert werden sowie kulturelle Angebote erweitert werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dobin am See unterstützt die Bemühungen des Amtes Crivitz zur Anerkennung als zukünftige Tourismusregion und beschließt sich dieser Tourismusregion anzuschließen, um damit die interkommunale Zusammenarbeit zu fördern und gemeindeübergreifenden Tourismus zu realisieren.
2. Im Vorfeld beschließt die GV einen Antrag auf Anerkennung als Tourismusort beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit MV zu stellen. Gleichzeitig wird eine Arbeitsgruppe unter Leitung eines Gemeindevertreters gegründet, in die sich jede:r Bürger:in, Touristiker:in einbringen kann und in der die Themenschwerpunkte des zukünftigen touristischen Arbeitsgebietes definiert werden
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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57,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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263,7 kB
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