Beschlussvorlage - BV Dob GV 493/22

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf dem Flst 22/2 der Flur 1 in der Gemarkung Buchholz wird die Genehmigung des Neubaus einer Tierwohl-Stallanlage für Rinder als Anbau an eine bestehende Halle - 1. Änderung beantragt. Der Neubau wurde bereits errichtet (sh. Antragsunterlagen). 

 

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und ist nach § 35 BauGB zu beurteilen.

Gemäß § 35 (1) Nr. 1 BauGB ist ein Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.

Das ist vorliegend der Fall.

 

Eine Eilentscheidung durch den Bürgermeister ist dringend erforderlich, da die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB  durch Beschluss der Gemeindevertretung bis zum 24.08.2022 zu treffen ist und bis dahin keine Sitzung der Gemeindevertretung vorgesehen ist.

Die Eilentscheidung bedarf der Genehmigung der Gemeindevertretung.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Dobin am See bestätigt folgende Eilentscheidung des Bürgermeisters:

Die Gemeinde Dobin am See erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 180395 für den Neubau einer Tierwohl-Stallanlage für Rinder als Anbau an eine bestehende Halle - 1. Änderung auf dem Flst. 22/2 der Flur 1 in der Gemarkung Buchholz.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

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Anlagen

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