Beschlussvorlage - BV Cri SV 592/22

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Im Verlauf der K114, in der Kurve Am Kirchberg – Basthorster Weg steht ein Verkehrsspiegel. Er steht auf einem Grundstück der Stadt. Seit Monaten ist ein Loch in der Spiegelfläche.

Da es sich um eine Kreisstraße handelt, war anzunehmen, dass der Spiegel durch den Kreis aufgestellt wurde. So wurde die Kreisstraßenmeisterei aufgefordert den Spiegel zu ersetzen. Am 08.06.2022 fand eine Inaugenscheinnahme durch die Straßenverkehrsbehörde und der Polizei statt. Dabei wurde die Erforderlichkeit des Spiegels seitens der Polizei und der Verkehrsbehörde verneint. Ein Ersatz wurde daher durch den Kreisstraßenmeister abgelehnt.

Es wurde allerdings festgelegt, dass der Kurvenbereich eine neue Markierung, mit Mittellinie, erhalten soll.

Danach sollte die Notwendigkeit des Spiegels neu bewertet werden.

 

Anmerkung: Gem. Straßen- und Wegegesetz dürfen u.a. Anpflanzungen nicht angelegt oder unterhalten werden, wenn sie die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Die Hecke vom Grundstück Basthorster Weg 1A (innerer Kurvenbereich) ist so hoch, dass die Sicht auf den weiteren Straßenverlauf  nicht gegeben ist. Dies stellt eine solche Beeinträchtigung dar.

Es sollte geprüft werden, ob durch eine Reduzierung / Beseitigung eine Verbesserung der Situation erreicht werden kann. Evtl. liegt hier auch bereits ein Verstoß gegen einen B-Plan oder die Baugenehmigung vor.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Spiegel wird ersatzlos zurückgebaut.

 

oder

 

Die Stadt Crivitz beschafft auf eigene Kosten einen neuen Verkehrsspiegel.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Ca. 500€

 

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