Beschlussvorlage - BV LaB GV 200/22
Grunddaten
- Betreff:
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Gemeindliches Einvernehmen zum Bauantrag BA 220683
Anbau eines Terrassendachs an das vorhandene Wohnhaus
Gemarkung Langen Brütz, Flur 2, Flst. 46/20 (Hauptstraße 1b in Langen Brütz)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Beate Siraf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Gemeinde Langen Brütz
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Entscheidung
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29.06.2022
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Sachverhaltsdarstellung:
Auf o.g. Flurstück ist der Anbau eines Terrassendachs an das vorhandene Wohnhaus geplant.
Das Vorhaben befindet sich innerhalb der geschlossenen Ortschaft Langen Brütz und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Nach § 34 (1) BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Das ist vorliegend der Fall.
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 15.08.2022 erforderlich.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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365,1 kB
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