Beschlussvorlage - BV Cri SV 572/22

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Mit Beschluss Nr. 455/21 vom 25.10.2021 wurde festgelegt, dass die Brücke Nr. 40 als Wartungsarme  Brücke aus Aluminium oder Kunststoff saniert werden soll. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass ein entsprechendes Ausschreibungsverfahren begonnen werden soll.

 

Die Planungsleistungen wurden zu Jahresbeginn ausgeschrieben. Die Kosten dafür, lagen weit über den Erwartungen, sodass eine Vergabe bisher nicht erfolgte. Gleichzeitig wurden auf Grund gestiegener Kosten für andere Maßnahmen (z.B. Haltestellen), Mittelverschiebungen zu Gunsten anderer Projekte vorgenommen. Folglich stehen für die Instandsetzung der Brücke in diesem Jahr nur noch 30.000,00 Euro zur Verfügung.

 

Ziel ist es nun, die Brücke in Holzbauweise, einer Grundinstandsetzung zu unterziehen. Der aktuelle Zustand der Brücke hat eine Notreparatur durch den Bauhof erfordert, um eine Sperrung zu verhindern. Durch diese Arbeiten bleibt ausreichend Zeit um alle Genehmigungen einzuholen (z.B. Zustimmungen Behörden, notwendig durch Arbeiten am und im Wasser) und die Planungen durchzuführen. 

 

Um mit den noch zur Verfügung stehenden Mitteln die Brücke zu reparieren, muss der Beschluss vom 25.10.2021 aufgehoben werden und ein neuer Grundsatzbeschluss gefasst werden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Crivitz beschließt, den Beschluss 455/21 vom 25.10.2021 aufzuheben. Weiterhin beschließt die Stadtvertretung die Brücke Nr. 40 (Am Erlenbruch) einer Grundinstandsetzung in Holzbauweise zu unterziehen. Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Genehmigungen einzuholen und entsprechende Vergabeverfahren zur Planungs- und Bauleistung durchzuführen.  

 

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Finanzielle Auswirkungen:

30.000,00 Euro geschätzt 

 

 

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