Beschlussvorlage - BV Cri SV 561/22

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Die Stadt Crivitz hat die Wiederaufnahme des Verfahrens zum Bebauungsplanes Nr. 9 beschlossen, der in einem Normkontrollverfahren aufgrund eines formellen Fehlers für unwirksam erklärt wurde. Das Verfahren ist ab Auftreten dieses Fehlers erneut zu führen, wenn eine rückwirkende Inkraftsetzung des B-Plans erreicht werden soll.

 

Das vormals beauftragte Planungsbüro steht nicht zur Verfügung, so dass die Planungsleistungen ausgeschrieben werden müssen.

 

Die folgenden städtebaulichen Planungsleistungen zur Aufnahme des Verfahrens wurden ausgeschrieben (Überarbeitung des Entwurfs des Bebauungsplans bis zum Satzungsbeschluss und Erstellen eines schalltechnischen Gutachtens).

 

Ziel ist es eine zeitnahe Überarbeitung des alten Entwurfs zu erreichen und eine öffentliche Auslegung der Planunterlagen vorzunehmen. Die Auftragsvergabe ist aus vorgenanntem Grund die Auftragsvergabe zum Ende Juli zu erreichen.

 

Aufgrund des engen Zeitrahmens und der Sitzungstermine, ist zur zeitnahen Vergabe der Leistungen im Juli die Ermächtigung der Bürgermeisterin nebst Ihrem Stellvertreter zur Auftragsvergabe notwendig. 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt auf seiner Sitzung die Bürgermeisterin und Ihren Stellvertreter zu ermächtigen, den Planungsauftrag zur Erarbeitung der Erarbeitung der erforderlichen Verfahrensschritte zum Bebauungsplan Nr. 9 „Ausweichsportplatz Geschwister Scholl-Platz“ der Stadt Crivitz an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Summe für die Erarbeitung des Planunterlagen wird auf 40.000 € geschätzt. Entsprechende Mittel stehen im Produkt/Produktsachkonto 11402/5625 zur Verfügung.

 

 

 

 

 

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