Beschlussvorlage - BV LaB GV 197/22

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz hat am 17.02.2020 den Aufstellungsbeschluss zum

B-Plan Nr. 14 gefasst.

 

Ziel der Planung ist die Herstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung des Altenheims aufgrund erhöhten Raumbedarfs, verbunden mit der Herstellung einer geschlossenen Parkanlage (Sinnesgarten) zur Aufwertung der Lebens- und Betreuungs-

Qualität und die Bereitstellung von Bauflächen für altengerechtes Wohnen/Mehrgenera-

tionenwohnen, neben der damit erforderlich werdenden Verlegung der Parkplatzflächen.

 

Im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4(1) BauGB wird die Gemeinde Langen Brütz um die Abgabe einer Stellungnahme gebeten.  

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Langen Brütz trägt zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 14 „Altenheim Elim“ der Stadt Crivitz und dessen Begründung keine Anregungen und Hinweise vor.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen

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