Beschlussvorlage - BV Pin GV 698/22

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf o.g. Flurstück ist der Neubau eines Gartenschuppens geplant (sh. Antragsunterlagen). Geplant ist ein Gartenschuppen mit 23,75 m² Grundfläche in Holzbauweise mit Gründach als Grenzbebauung.

Die geplante Grundflächenzahl (GRZ) beträgt mit allen Gebäuden, Nebenanlagen, Zuwegungen etc. 0,5.

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des B-Plans Nr. 20 „Am Kiessee“.

Gemäß Festsetzungen zu den Nebenanlagen sind diese aus dem Gestaltungsprinzip des Hauptbaukörpers zu entwickeln. Gemäß Festsetzungen zum Hauptbaukörper sind diese aus Ziegelmaterial zulässig. Ein vom Ziegelmaterial abweichendes Material ist bis zu einem Fassadenanteil von 25% zulässig.

Die GRZ ist im Plan mit maximal 0,4 festgesetzt.

 

Von diesen Festsetzungen wird eine Befreiung beantragt.

Gemäß § 31 (2) BauGB kann von den Festsetzungen des Bebauungsplans befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und

1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit, einschließlich des Bedarfs zur Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden, die Befreiung erfordern oder

2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder

3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde

und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

 

Eine Zustimmung der Nachbarn zur geplanten Grenzbebauung liegt vor und wird über eine Baulast im Baulastenverzeichnis beim Landkreis eingetragen.

 

Für  das Vorhaben ist das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB erforderlich.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Pinnow erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag für  den Neubau eines Gartenschuppens auf dem Flst. 81/41 der Flur 1 in der Gemarkung Petersberg.

Den Befreiungen von den Festsetzungen des B-Plans hinsichtlich der Fassadengestaltung und der Überschreitung der GRZ wird zugestimmt.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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