Beschlussvorlage - BV Dob GV 485/22
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss zur Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 8 "Biogasanlage Diakonie"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Beate Siraf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Zukunftsausschuss der Gemeindevertretung der Gemeinde Dobin am See
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Vorberatung
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01.06.2022
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Erledigt
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Gemeindevertretung Gemeinde Dobin am See
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Entscheidung
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08.06.2022
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Sachverhaltsdarstellung:
Die Gemeinde Dobin am See hat in der Sitzung am 13.04.2022 die Änderung zum Durchführungsvertrag zur 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 8 "Biogasanlage Diakonie" mit der Biogasanlage Neues Ufer GmbH hinsichtlich der Ausgleichsmaßnahme A 2 abgelehnt.
Die Gemeindevertreter stimmen der Umsetzung der Ausgleichsmaßnahme A 2 über ein Ökokonto nicht zu. Es soll eine Pflanzung im Gemeindegebiet erfolgen.
Ausgleichsmaßnahme A2
- 500 m² Hecke aus einheimischen und standortgerechten Strauch- und Baumarten mit einem Kompensationsflächenäquivalent von 1.250 Punkten
- Für diese Pflanzung muss nunmehr zunächst ein geeigneter Standort gefunden werden und mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises abgestimmt werden
- Die Pflanzung einschließlich 3-jährige Entwicklungspflege erfolgt durch den Vorhabenträger, die Biogasanlage Neues Ufer GmbH.
- Die Hecke ist anschließend dauerhaft durch die Gemeinde zu pflegen und zu erhalten.
Alle vorgenannten Punkte wären über die Änderung des Durchführungsvertrages entsprechend zu regeln und durch die Gemeinde zu beschließen.
Mögliche Standorte (sh. Anlage):
Der von der Gemeinde vorgeschlagene Standtort am Sportplatz der Gemeinde ist nicht umsetzbar. Das gesamte gemeindeeigene Flst. 273/6 (sh. Anlage) befindet sich im Geltungsbereich des B-Plans Nr. 4 „Freizeitsportanlage Retgendorf“ und ist mit den Sportanlagen und Ausgleichsmaßnahmen für die Sportanlage überplant (jedoch nicht umgesetzt). Eine doppelte „Belegung“ mit einer Ausgleichsmaßnahme ist nicht möglich.
Auf dem gemeindeeigenen Flst. 51/3 in Neu Schlagsdorf (hinter der Feuerwehr) ist eine Heckenpflanzung als Abgrenzung zur Ackerfläche möglich.
Eine nochmalige Pflanzung auf den gemeindeeigenen Flst. 185/69 und 185/79 in Retgendorf (Bolzplatz an der KITA) als Abgrenzung zur vorhandenen Wohnbebauung ist am sinnvollsten. Diese Fläche ist im B-Plan als öffentliche Grünfläche ausgewiesen, eine Pflanzung ist somit möglich.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag 1:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dobin am See beschließt die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahme A 2 aus der 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 8 "Biogasanlage Diakonie" durch den Vorhabenträger (Biogasanlage Neues Ufer GmbH) auf den gemeindeeigenen Flst. 185/69 und 185/79 der Flur 1 in der Gemarkung Retgendorf.
Beschlussvorschlag 2:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dobin am See beschließt die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahme A 2 aus der 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 8 "Biogasanlage Diakonie" durch den Vorhabenträger (Biogasanlage Neues Ufer GmbH) auf dem gemeindeeigenen Flst. 51/3 der Flur 1 in der Gemarkung Neu Schlagsdorf.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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645,7 kB
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