Beschlussvorlage - BV Cri SV 554/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Jugendpfleger Stadt Crivitz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Julian Volz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss der Stadtvertretung Crivitz
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Entscheidung
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30.05.2022
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Bereit
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Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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Entscheidung
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Sachverhaltsdarstellung:
Anlässlich des Grundsatzbeschlusses Jugendpfleger 2022 wurden die Verhandlungen zwischen der Stadt Crivitz vertreten durch die Bürgermeisterin und dem Internationalen Bund (IB) aufgenommen. Diese sind nun soweit fortgeschritten, dass über eine Planung der endgültigen Schritte nachzudenken ist. Zum derzeitigen Stand:
- Es wurde in Zusammenarbeit mit Frau Brusch-Gamm ein Antrag auf Personalkostenförderung für das Jahr 2022 gestellt und dieser am 06.01.2022 für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2022 durch den Landkreis genehmigt. Dieser vorzeitige Antrag war notwendig, damit die Mittel beim Landkreis gebunden sind.
- Die Kostenplanung für das Jahr 2022 vom IB sieht Kosten in Höhe von 55.104,74 € für das gesamte Jahr 2022 vor. Davon sind 44.097,42€ Personalkosten auf welche der IB vom Landkreis noch Kreis- und ESF-fördermittel bekommt, sodass wir in etwa bei einer Verteilung der Kosten von 1/3 Stadt Crivitz, 1/3 Kreismittel und 1/3 ESF-Mittel kommen. Diese wurden bereits anteilig im HH-Plan mit 23.400 € berücksichtigt. Die jährlichen Gesamtkosten werden aufgrund von Tariferhöhungen im Jahr 2023 um 4% und im Jahr 2024 um weitere 4,3% steigen. Die einmaligen Kosten für Grundausstattung wie Laptop und Handy mit etwa 2.000 € im Jahr der Einstellung veranlagt (diese sind in den Gesamtkostenplan für 2022 enthalten).
Der weitere Ablauf mit dem IB ist nach derzeitigem Stand: die Beantragung der Fördermittel seitens des IB, die Ausschreibung der Stelle und die Unterzeichnung des Vertrages (Anlage).
Zeitlich wird die Planung so aussehen, dass wenn der Antrag auf Personalkostenförderung vom IB beim Landkreis eingeht dieser zwischen 2 bis 6 Wochen zur Bearbeitung benötigt. Mit diesem Zuwendungsbescheid kann die Stelle über den IB ausgeschrieben werden und der Vertrag ausgefertigt werden.
Der IB wird den Antrag auf Personalkostenförderung bis spätestens 31.05.2022 beim Landkreis einreichen, bis spätestens Ende Juni sollte dann der Bescheid da sein. Wenn die Stellenausschreibung schnell verläuft wäre ein Vertragsbeginn ab 01.09.2022 möglich.
Der Vertrag bedarf der Beschlussfassung durch die Stadtvertretung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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39,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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98,2 kB
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